Der Religionsunterricht an beruflichen Schulen wird faktisch schon lange und an vielen Orten im Klassenverband organisiert. In vielen Bundesländern geschieht dies pragmatisch und ohne rechtliche Grundlage. Die Konfession des Unterrichts richtet sich dabei nach der Konfession der Lehrkraft. In einigen Bundesländern gibt es Vereinbarungen zur konfessionellen Kooperation zwischen ev. und kath. Kirche und dem jeweiligen Bundesland. In Niedersachsen wird diese aktuell zu eine gemeinsam verantworteten „Christlichen Religionsunterricht“ weiterentwickelt. Aktuelle Entwicklungen werden auf der Seite www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de dokumentiert. In Hamburg gibt es einen Religionsunterricht in Verantwortung mehrerer Religionsgemeinschaften. Mittlerweile gibt es in den meisten Bundesländern Formen des islamischen Religionsunterrichts, die in den beruflichen Schulen aber (noch) nicht flächendeckend angeboten werden.
Der Deutsche Katecheten-Verein stellt auf einer Homepage zur konfessionellen Kooperation den Ausgangspunkt, die relevanten Texte und Bestimmungen sowie die Rechtslage zur konfessionellen Kooperation in allen Bundesländern und beiden Konfessionen dar.
Die Ev. Kirche in Deutschland öffnet sich in ihrer Denkschrift „Religiöse Orientierung gewinnen“ (2014) sowohl für konfessionelle Kooperation als auch für Formen der interreligiösen Zusammenarbeit. Die Empfehlungen der Deutschen Bischofkonferenz „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“ (2016) eröffnen den einzelnen Diözesen Formen der konfessionellen Zusammenarbeit, bleiben aber in der Frage des religionsdialogischen Lernens zurückhaltend.
Eine Projektgruppe „Interreligiöse Religionspädagogik“ hat Anfang 2020 ein Diskussionspapier vorgelegt, das Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Religionsunterrichts beschreibt und von Fachleuten des BRU mitverfasst wurde. Ein umfassender Dokumentationsband zur entsprechenden Tagung ist im Waxmann-Verlag erschienen.