Der evangelische BRU ist offen für alle Schülerinnen und Schüler, die an diesem Unterricht teilnehmen wollen. Seine Konfessionalität bestimmt sich durch den Lehrplan (Ev. Religionslehre) und die Lehrperson.
Die Grundsätze für den evangelischen Religionsunterricht in allen Schulformen sind in der Denkschrift „Religiöse Orientierung gewinnen“ des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammengefasst.
Grudnsätze der Evangelischen Kirche in Deutschland für den BRU sind in folgender Publikation veröffentlicht: Kompetenzen und Standards für den Evangelischen Religionsunterricht an beruflichen Schulen – Ein Orientierungsrahmen, 2018
Aktuell werden die Grundsätze durch einen Grundlagentext der EKD zur Religiösen Bildung angesichts von Konfessionslosigkeit (Nov. 2019) ergänzt.
In dem meisten Bundesländern und Landeskirchen erhalten die Lehrkräfte für ev. Religionslehre eine kirchliche Beauftragung, die Voraussetzung zur Erteilung des ev. Religionsunterrichtes ist. Diese Beauftragung wird in vielen Regionen „Vokation“ genannt.
Zwischen Freikirchen und ev. Landeskirchen gibt es Verträge und Regelungen, durch die auch freikirchliche Lehrkräfte die entsprechende kirchliche Beauftragung erhalten können.
Auskünfte erteilen die zuständigen religionspädagogischen Institute und die Landeskirchen.